Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schröder’s Catering
Schröder’s Catering, Klüsserather Str. 9 a in 54523 Hetzerath
Stand: Januar 2020
Vertragsgrundlagen
Allen Geschäftsbeziehungen des Caterings, insbesondere den erteilten Aufträgen liegen das Angebot, die Auftragsbestätigung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Grunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Schröder’s Catering und dem Auftraggeber. Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Schröder’s Catering ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern.
I. Angebot, Auftragserteilung und Vertragsabschluss
- Soweit aus dem Angebot nicht anders ersichtlich, ist dieses freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung für beide Vertragspartner als verbindlich.
- Vor Auftragserteilung besteht die Möglichkeit die durch Schröder’s Catering angebotenen Speisen, nach terminlicher Vereinbarung, Probe zu essen. Sollte der Auftrag dennoch nicht erteilt werden, so ist Schröder’ Catering berechtigt dem Auftraggeber dieses Probeessen in Höhe von 10,00 Euro (Netto) pro Person in Rechnung zu stellen. Bei Auftragserteilung wird das Probeessen nicht berechnet.
- Auf Wunsch erhalten Sie eine Liste über Allergene und kennzeichnungspflichtige Lebensmittel.
II. Vertragsinhalt
- Der Auftraggeber bestätigt sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich die definitive Personenzahl.
- Die bestätigte Personenzahl ist ausschlaggebend für die Rechnungserstellung, unabhängig von der tatsächlich anwesenden Personenzahl bei der Veranstaltung.
- Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von Schröder’s Catering zu vertreten sind, so wird der hierdurch eingetretene Mehrauswand gesondert berechnet. Dies gilt gleichfalls für im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlagen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendung, die bedingt sind durch unrichtige Angaben, oder durch unverschuldete Transportverzögerungen.
- Die Kosten bei Beschädigung oder Schwund der angelieferten Behälter werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.
III. Preise
- Alle Preise sind Nettopreise und erhöhen je nach Serviceleistungen um 7% Mehrwerteuer oder 19% Mehrwertsteuer. Teller, Besteck und Servicekräfte sind im Lieferumfang nicht enthalten.
Bitte setzen Sie sich direkt mit Schröders Tischkultur in Verbindung, wenn Sie ein Angebot über Teller – Besteck – Service-Getränke oder Verleihartikel wünschen.
IV. Lieferung und Lieferbedingungen
- Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
- Eine Lieferung der bestellten Ware durch Schröder’s Catering findet nur statt, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen und höherer Gewalt, die Schröder’s Catering die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Zulieferanten eintreten, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
- Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden abgegebene Lieferadresse.
- Bei jeder Lieferung muss mit einer Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir auch bei größter Sorgfalt, nicht beeinflussen können.
- Bei Besonderheiten am Lieferort, z.B. schwer erreichbares Gelände, behalten wir uns vor eine Mehraufwandpauschale zu berechnen.
- Die Höhe der Lieferpauschale richtet sich nach der Entfernung.
- Eine Rückholung der Behälter durch Schröder’s Catering findet nur statt, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
- Die Höhe der Rückholpauschale richtet sich nach der Entfernung.
- Eine Rückholung an Sonntagen, muss konkret vorher besprochen werden, da wir an Sonn- und Feiertagen geschlossen haben.
- Die Rückholung an Sonntagen wird mit 50 % Zuschlag berechnet.
V. Zahlungsbedingungen
- Schröder’s Catering ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig.
- Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
- Bar – oder Kartenzahlung ist bei uns nicht möglich.
VI. Kündigung/Stornierung
- Der Auftraggeber ist jederzeit zur Stronierung des Vertrages berechtigt und muss schriftlich erfolgen.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllunsgort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebeneden Streitigkeiten ist Trier, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter des UN-Kaufrechts.